
Hanseatische Werteverhalten ist bereits seit drei Generationen selbstverständliche Überzeugung. Wir stehen für Ehrlichkeit, Verlässlichkeit und werteorientiertes Verhalten. Aus Überzeugung stehen wir für Menschenrechte und eine gesunde Unternehmenskultur des Miteinander von Mensch zu Mensch. Unsere Kunden schätzen diese Zuverlässigkeit und haseatisch, kaufmännischen Werte im Umgang miteinander. Von Mensch zu Mensch, von Vorgesetzten zu Mitarbeitern und das kollegiale Mitandander im Team. Wir haben uns entschlossen, einen Verhaltenskodex zur Vermeidung von Diskriminierung im Betrieb zur definieren. Das Suter Dental Labor in Bremervörde schließt sich ehrenhaft an den Code of Conduct der ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V.) an.
Code of Conduct:
Das Suter Dental Labor schließt sich dem CoC der ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V.) an und bestätigt hiermit den beschriebenen Verhaltenskodex. Quelle: https://www.zvei.org/fileadmin/user_upload/Themen/Nachhaltigkeit_Umwelt/ZVEI_Code_of_Conduct_english/pdf/ZVEI-Code-of-Conduct-Conduct-Deutsch-2014.pdf Link zum Suter - Code of Conduct: www.suter.de/ueber-uns/das-labor/code-of-coduct
Verhaltenskodex zur Vermeidung von Diskriminierungsfällen im Betrieb.
Die Beschäftigten der Suter Dental Labor GmbH sind verpflichtet, jedwede Benachteiligung aus Gründen der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, wegen der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu unterlassen.
Eine Benachteiligung i. S. des Vorgenannten liegt dann vor, wenn sie unmittelbar oder mittelbar dazu führt, dass der Betroffene eine ungünstigere Behandlung erfährt, als eine andere Person in vergleichbarer Situation erfährt, die nicht das Benachteiligungsmerkmal aufweist. Maßstab für die Suter Dental Labor GmbH und ihre Beschäftigten ist es, dass sich der Betroffene aufgrund des Verhaltens benachteiligt fühlen kann. Schon ein solches Verhalten hat zu unterbleiben. Allen Beschäftigten, auf die eines der oben genannten Merkmale zutrifft, ist uneingeschränkt mit Respekt und Achtung zu begegnen und sie sind ohne Ansehung des Vorliegens eines der Merkmale zu behandeln.
Eine Benachteiligung liegt auch dann vor, wenn jedweder Dritte aufgrund eines der genannten Merkmale oder einem damit in Zusammenhang stehenden Aspekt benachteiligt werde. Jede Form der Herabsetzung oder gar Beleidigung, auch wenn sie nicht direkt an den Betroffenen gerichtet ist, hat zu unterbleiben. Selbstverständlich hat insbesondere die sexuelle Belästigung jedweder Dritter zu unterbleiben. Hierzu ist jedes Verhalten zu zählen, dass auch nur potentiell von den Betroffenen als unerwünscht angesehen wird. Insbesondere hat es zu unterbleiben, dass Bilder, Texte oder sonstige gegenständliche Darstellung sexuellen Inhalts jedwedem Dritten – wenn auch nur visuell – zugänglich gemacht werden. Die Suter Dental Labor GmbH und ihre Beschäftigten sind sich einig, dass Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen für die benachteiligenden Personen führen.
ZTM Karen Julia Suter und HFW Arne Suter