Haben Sie Fragen? 0 47 61 / 20 44
Team 2025
Team 2025
Team 2025
Team 2025
slider_1_karen-mit-kundin3.jpg
SAH_8767.jpeg
slider_2_b_m.jpg

suter dental labor GmbH - Verhaltenskodex zur Vermeidung Diskriminierungsfällen im Betrieb - Code of conduct

Auszug aus der betriebs- und Arbeitsordnung des Unternehmens:

§ 28 Verhaltenskodex zur Vermeidung Diskriminierungsfällen im Betrieb.

 Die Beschäftigten der Suter Dental Labor GmbH sind verpflichtet, jedwede Benachteiligung aus Gründen der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, wegen der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu unterlassen.

Eine Benachteiligung i. S. des Vorgenannten liegt dann vor, wenn sie unmittelbar oder mittelbar dazu führt, dass der Betroffene eine ungünstigere Behandlung erfährt, als eine andere Person in vergleichbarer Situation erfährt, die nicht das Benachteiligungsmerkmal aufweist. Maßstab für die Suter Dental Labor GmbH und ihre Beschäftigten ist es, dass sich der Betroffene aufgrund des Verhaltens benachteiligt fühlen kann. Schon ein solches Verhalten hat zu unterbleiben. Allen Beschäftigten, auf die eines der oben genannten Merkmale zutrifft, ist uneingeschränkt mit Respekt und Achtung zu begegnen und sie sind ohne Ansehung des Vorliegens eines der Merkmale zu behandeln.

Eine Benachteiligung liegt auch dann vor, wenn jedweder Dritte aufgrund eines der genannten Merkmale oder einem damit in Zusammenhang stehenden Aspekt benachteiligt werde. Jede Form der Herabsetzung oder gar Beleidigung, auch wenn sie nicht direkt an den Betroffenen gerichtet ist, hat zu unterbleiben. Selbstverständlich hat insbesondere die sexuelle Belästigung jedweder Dritter zu unterbleiben. Hierzu ist jedes Verhalten zu zählen, dass auch nur potentiell von den Betroffenen als unerwünscht angesehen wird. Insbesondere hat es zu unterbleiben, dass Bilder, Texte oder sonstige gegenständliche Darstellung sexuellen Inhalts jedwedem Dritten – wenn auch nur visuell – zugänglich gemacht werden. Die Suter Dental Labor GmbH und ihre Beschäftigten sind sich einig, dass Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen für die benachteiligenden Personen führen.

Dieser Verhaltenskodex wird Gegenstand der Arbeitsordnung und damit des Arbeitsvertrages.

 

XIII.)  Suter Dental Labor GmbH - Code of Coduct  § 29 Verhaltenskodex zur gesellschaftlichen Verantwortung

Das Suter Dental Labor schließt sich dem CoC der ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V.) an und bestätigt hiermit den beschriebenen Verhaltenskodex. Quelle: https://www.zvei.org/fileadmin/user_upload/Themen/Nachhaltigkeit_Umwelt/ZVEI_Code_of_Conduct_english/pdf/ZVEI-Code-of-Conduct-Conduct-Deutsch-2014.pdf 

1. Grundverständnis über gesellschaftlich verantwortliche Unternehmensführung

Diesem CoC liegt ein gemeinsames Grundverständnis gesellschaftlich verantwortlicher Unternehmensführung zugrunde. Dies bedeutet für das unterzeichnende Unternehmen, dass es Verantwortung übernimmt, indem es die Folgen seiner unternehmerischen Entscheidungen und Handlungen in ökonomischer, technologischer wie auch in sozialer und ökologischer Hinsicht bedenkt und einen angemessenen Interessenausgleich herbeiführt. Das unterzeichnende Unternehmen trägt im Rahmen seiner jeweiligen Möglichkeiten und Handlungsräume freiwillig zum Wohle und zur nachhaltigen Entwicklung der globalen Gesellschaft an den Standorten bei, an denen es tätig ist. Es orientiert sich dabei an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere an Integrität und Rechtschaffenheit und am Respekt vor der Menschenwürde.

2. Geltungsbereich

2.1 Dieser CoC gilt für alle Niederlassungen und Geschäftseinheiten des unterzeichnenden Unternehmens weltweit.

2.2 Das unterzeichnende Unternehmen verpflichtet sich, die Einhaltung der Inhalte dieses CoC auch bei seinen Lieferanten und in der weiteren Wertschöpfungskette im Rahmen seiner jeweiligen Möglichkeiten und Handlungsräume zu fördern.

 

3. Eckpunkte gesellschaftlich verantwortlicher Unternehmensführung

Das unterzeichnende Unternehmen wirkt aktiv darauf hin, dass die im Folgenden genannten Werte und Grundsätze nachhaltig beachtet und eingehalten werden.

3.1 Einhaltung der Gesetze

Das unterzeichnende Unternehmen hält die geltenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Länder ein, in denen es tätig ist. Bei Ländern mit schwachem institutionellem Rahmen prüft es sorgfältig, welche gute Unternehmenspraxis aus dem eigenen Heimatland für verantwortungsvolle Unternehmensführung unterstützend angewandt werden sollte.

3.2 Integrität und Organizational Governance

3.2.1 Das unterzeichnende Unternehmen orientiert sein Handeln an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere an Integrität, Rechtschaffenheit, Respekt vor der Menschenwürde, Offenheit und Nichtdiskriminierung von Religion, Weltanschauung, Geschlecht und Ethnik.

3.2.2 Das unterzeichnende Unternehmen lehnt Korruption und Bestechung im Sinne der entsprechenden UN-Konvention2 ab. Es fördert auf geeignete Weise Transparenz, integres Handeln und verantwortliche Führung und Kontrolle im Unternehmen.

3.2.3 Das unterzeichnende Unternehmen verfolgt saubere und anerkannte Geschäftspraktiken und einen fairen Wettbewerb. Im Wettbewerb richtet es sich an professionellem Verhalten und qualitätsgerechter Arbeit aus. Mit den Aufsichtsbehörden pflegt es einen partnerschaftlichen und vertrauensvollen Umgang. Es hält sich zudem an die Vorgaben des ‚Leitfadens für unsere Verbandsarbeit – Hinweise für ein kartellrechtskonformes Handeln im ZVEI‘.

3.3 Verbraucherinteressen

Soweit Verbraucherinteressen betroffen sind, hält sich das unterzeichnende Unternehmen an verbraucherschützende Vorschriften sowie an angemessene Vertriebs-, Marketing- und Informationspraktiken. Besonders schutzbedürftige Gruppen (z.B. Jugendschutz) genießen besondere Aufmerksamkeit.

3.4 Kommunikation

Das unterzeichnende Unternehmen kommuniziert offen und dialogorientiert über die Anforderungen dieses CoC und über dessen Umsetzung gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen Interessens- und Anspruchsgruppen. Alle Dokumente und Unterlagen werden pflichtgemäß erstellt, nicht unlauter verändert oder vernichtet und sachgerecht aufbewahrt. Betriebsgeheimnisse und Geschäftsinformationen der Partner werden sensibel und vertraulich behandelt.

3.5 Menschenrechte

Das unterzeichnende Unternehmen setzt sich für die Förderung der Menschenrechte ein. Es hält die Menschenrechte gemäß der UNMenschenrechtscharta³ ein, insbesondere die nachfolgend genannten:

3.5.1 Privatsphäre Schutz der Privatsphäre.

3.5.2 Gesundheit und Sicherheit

Wahrung von Gesundheit und Arbeitssicherheit, insbesondere Gewährleistung eines sicheren und gesundheitsfördernden Arbeitsumfeldes, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.

3.5.3 Belästigung

Schutz der Mitarbeiter vor körperlicher Bestrafung und vor physischer, sexueller, psychischer oder verbaler Belästigung oder Missbrauch.

3.5.4 Meinungsfreiheit

Schutz und Gewährung des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung.

3.6 Arbeitsbedingungen

Das unterzeichnende Unternehmen hält die folgenden Kernarbeitsnormen der ILO4 ein:

3.6.1 Kinderarbeit

Das Verbot von Kinderarbeit, d. h. der Beschäftigung von Personen jünger als 15 Jahre, sofern die örtlichen Rechtsvorschriften keine höheren Altersgrenzen festlegen und sofern keine Ausnahmen zulässig sind.5

3.6.2 Zwangsarbeit

Das Verbot von Zwangsarbeit jeglicher Art.6

3.6.3 Entlohnung

Die Arbeitsnormen hinsichtlich der Vergütung, insbesondere hinsichtlich des Vergütungsniveaus gemäß den geltenden Gesetzen und Bestimmungen.7

3.6.4 Arbeitnehmerrechte

Die Respektierung des Rechts der Arbeitnehmer auf Koalitionsfreiheit, Versammlungsfreiheit sowie auf Kollektiv- und Tarifverhandlungen, soweit dies in dem jeweiligen Land rechtlich zulässig und möglich ist.8

3.6.5 Diskriminierungsverbot

Diskriminierungsfreie Behandlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.9

3.7 Arbeitszeit

Das unterzeichnende Unternehmen hält die Arbeitsnormen hinsichtlich der höchst zulässigen Arbeitszeit ein.

3.8 Umweltschutz

Das unterzeichnende Unternehmen erfüllt die Bestimmungen und Standards zum Umweltschutz, die seine jeweiligen Betriebe betreffen, und handelt an allen Standorten umweltbewusst. Es geht ferner verantwortungsvoll mit natürlichen Ressourcen um gemäß den Grundsätzen der Rio-Deklaration.10

3.9 Bürgerschaftliches Engagement

Das unterzeichnende Unternehmen trägt zur gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklung des Landes und der Region bei, in der es tätig ist und fördert entsprechende freiwillige Aktivitäten seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

4. Umsetzung und Durchsetzung

Das unterzeichnende Unternehmen unternimmt alle geeigneten und zumutbaren Anstrengungen, die in diesem CoC beschriebenen Grundsätze und Werte kontinuierlich umzusetzen und anzuwenden. Vertragspartnern soll auf Verlangen und im Rahmen von Reziprozität über die wesentlichen Maßnahmen berichtet werden, so dass nachvollziehbar wird, wie deren Einhaltung grundsätzlich gewährleistet wird. Ein Anspruch auf die Weitergabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, auf den Wettbewerb bezogene oder sonst schützenswerter Informationen besteht nicht.

1 CSR = Corporate Social Responsibility

2 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption von 2003, in Kraft seit 2005

3 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, UN-Resolution 217 A (III) von 1948

4 ILO = International Labour Organization = Internationale Arbeitsorganisation

5 ILO-Konvention Nr. 138 von 1973 und ILO-Konvention Nr. 182 von 1999

6 ILO-Konvention Nr. 29 von 1930 und ILO-Konvention Nr. 105 von 1957

7 ILO-Konvention Nr. 100 von 1951

8 ILO-Konvention Nr. 87 von 1948 und ILO-Konvention Nr. 98 von 1949

9 ILO-Konvention Nr. 111 von 1958

10 Die 27 Grundsätze der „Rio Declaration on Environment and Development“ von 1992 als Ergebnis

der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro