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Kapitalgesellschaften als Aligner-Anbieter

Arne Suter, Suter Dental Labor

Foto: shutterstock

Aligner Schienen ein neues Marktfeld für Kapitalgesellschaften. Wie können Zahnarztpraxen darauf reagieren? Ein schönes Lächeln und gerade Zähne sind weit verbreitete Patientenwünsche. Besonders dann, wenn im Kindesalter die notwendigen Kieferregulierungen nicht bzw. unvollständig durchgeführt wurden. Aber auch nach einem Unfall oder anderen Zwischenfällen in der persönlichen Biografie, entsteht der Wunsch nach Verbesserung der Zahnstellung. Im Rahmen kleinerer Verschönerungen der Fehlstellungen sind „Aligner-Therapien“ gerade in den Blick der Patienten gerückt.

Hinzu kommt allerdings, dass eine erwachsene Person den Gang zum Kieferorthopäden nicht als erste Wahl vor Augen hat. Im Bewusstsein der Erwachsenen ist dieser Facharzt/-ärztin für die „kleinen“ Patienten zuständig. Und Termine sind ja so schwer zu bekommen, da angeblich eine bedeutende Unterversorgung selbst für Kinder besteht. Diese und andere Assoziationen haben es möglich gemacht, dass der Markt eine Nische für private Anbieter eröffnet hat, die nicht grundsätzlich ihre Heimat- und Fachkenntnis aus dem Gesundheitswesen mitbringen. StartUp-Unternehmen und Kapitalgesellschaften haben sich diese Lücke zu Nutze gemacht, um mit modernen Werbeformen über das Internet sowie soziale Medien Patientenwünsche und direkte Nachfragen zu generieren.

Hier sind meist keine Zahnärzte/innen Unternehmensgründer, sondern junge StartUps und Handelsfirmen, die mit der Geschäftsidee ins Rennen gehen, in dem sie den Patienten direkt eine Versorgung anbieten. Angeblich sei dies preiswert, schnell und unkompliziert.

Die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben diese Unternehmen im Jahr 2021 unter die Lupe genommen. Dieses Untersuchungsprojekt wurde gefördert vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Ein Bundestagsantrag, der den Schutz der Behandlung durch Kieferorthopäden und Zahnärzten für das Patientenwohl sichert, wurde abgelehnt. So sind die privaten Aligner-Anbieter weiterhin direkt am Patienten tätig.

RAUF - RUNTER - RAUS

„Aus unserem Bekanntenkreis ist uns eine Patientenerfahrung direkt mitgeteilt worden. Eine erfolgreiche Unternehmerin hatte den Wunsch, eine kleine Schönheitskorrektur ihrer Zahnstellung vornehmen zu lassen. Der Weg nach Hamburg schien nach den Werbeversprechungen attraktiv und naheliegend. Jedoch erfuhr die Patientin, dass bei jedem Termin ein anderer Therapeut vor Ort war.

Ein Patienten-Arzt-Vertrauen war nicht gewollt und wiederholtes Ansprechen auf den Missstand durch die Patientin war nicht gewünscht. Sie hat letztendlich, nach einer Kostennote von ca. 3.500 €, die erfolglose Therapie abgebrochen und einen Termin bei einer Kieferorthopädin vor Ort wahrgenommen“. So berichtet Zahntechnikermeisterin Karen Julia Suter vom Suter Dental Labor.

Und was ist an dieser Situation so gravierend?

Im Bundestag und in den Landesparlamenten wird bereits über alternative, gewerbliche Anbieter neben den Zahnarztpraxen debattiert. Wenn sich aus den Debatten eine politisch gewollte Zielsetzung generiert, bedeutet es weitere mögliche Ausweitungen der Angebotspalette für gewerbliche Gesundheitsdienstleister.

Die Aligner-Versorgung durch die neu aufkommenden Marktteilnehmer wäre dann nur der erste Schritt. Welche Zahnversorgung „to go“ würde als nächstes Angebot folgen? Bleibt es dabei nur bei „kosmetischen“ Eingriffen? Tatsache ist jedoch, wenn die Zahnarztpraxis diese Leistungsbereiche nicht anbietet, versorgt oder gar ablehnt, werden die politischen Entscheidungsgremien die Teilöffnung bestimmter Versorgungsformen nicht weiterhin schützen, bzw. die Öffnung des Marktes wird breiter werden. Das heißt für den Zahnarzt/Zahnärztin oder die Kieferorthopädische Praxis: „Wenn ich es nicht mache, macht es ein anderer!“

Die Verbraucherzentrale hat das Thema „Risiken von Aligner-Behandlungen“ ausführlich behandelt. Hierbei stehen die Risiken und Rechtsfragen im Fokus. Auf der Seite: www.verbraucherzentrale.de/aligner-marktcheck lassen sich folgende kritische Punkte nachlesen:

  • Schwer zu durchschauende Rechtskonstruktionen: Wer wird Vertragspartner? Wer haftet für Behandlungsfehler?
  • Irreführende Werbung durch Schein-Prüfsiegel, verzerrte Kundenbewertungen und einseitiges Influencer-Marketing.
  • Schwachstellen in der Aufklärung, Behandlungsbegleitung und -dokumentation sowie der zahnärztlichen Berufsaufsicht.
  • Umgehung gesetzlicher Regeln wie für das Widerrufsrecht oder die Gebühren- und Berufsordnung für Zahnärzte

Die Marktveränderung durch die Aligner-Anbieter ist massiv und die einzelne Zahnarztpraxis hat nichts dagegen zu setzen.

Für den Zahnarzt/Zahnärztin stellt sich die Frage, wie möchte ich dieser Marktveränderung begegnen? Eine Zahnbegradigung durch Aligner-Schienen ist bereits ein anerkanntes Verfahren und wird durch Kieferorthopäden angewendet. Die Unterscheidung nach Facharztbedarf oder Versorgung „kleinerer“ rein kosmetischer Zahnbegradigungen sollte durch den vertrauten Zahnarzt bzw. die Zahnärztin erfolgen und nicht durch ein Fremdunternehmen mit Foto und Modellanalyse in der Ferne.

Diese Unternehmen bringen die geballte Vertriebs- und Marketingkraft in den Patientenmarkt.

Diese Kapitalgesellschaften dringen mit Aktionsangeboten, Social-Media-Kampagnen, Influencern, Werbeversprechen und Teilzahlungsangeboten direkt in die Patientenwahrnehmung ein. Beeindruckende Homepages und Patientenapps treten gegen die klassische Zahnarztpraxis in einem ungleichen Wettbewerb an. Aber sollte die Zahnarztpraxis den Wettbewerb einfach aufgeben und den Raum für die aggressiven Kapitalgesellschaften freimachen?

Unserer Überzeugung nach sollte die Patientenversorgung nah am behandelnden und vertrauten Zahnarzt bzw. Zahnärztin erfolgen.

Hier besteht oftmals ein jahrelanges Vertrauensverhältnis und eine umfangreiche Anamnese sowie Patientenhistorie. Kleine Regulierungswünsche könnten durchaus direkt mit dem Zahnarzt/in erfolgen, umfangreichere Fälle sollten unbedingt zu fachärztlichen Kieferorthopäden/in überwiesen werden. Das Dental Labor sollte hierbei eine unterstützende Rolle übernehmen. Hierzu bietet auch das Suter Dental Labor entsprechende Aligner-Angebote an. Die Schienenversorgung wird durch schrittweise Veränderung in Abstimmung mit dem behandelnden Zahnarzt vorbereitet. Das Design erfolgt durch das Labor und das Sortiment der Aligner-Schienen wird durch das Suter Dental Labor hergestellt. So kann der behandelnde Arzt den Erfolg in klarer Terminfolge überwachen und eine erfolgreiche Behandlung sichern.

Quellen:    www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/gesundheit-pflege/aligner-gewerbliche-zahnschienenanbieter-im-marktcheck-64161

https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2021-08/2021-08-20-abschlussbericht-aligner-marktcheck-final.pdf

Quelle: Verbraucherzentrale

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Achtung: Die aktuellesten Entwicklungen finden Sie hier!

Zahnschienen - Anbieter: Verbraucherzentrale NRW vor Gericht erfolgreich

Nachfolgend der Link zur Pressemeldung vom 3.5.2022 der Verbraucherzentrale.

https://www.verbraucherzentrale.nrw/pressemeldungen/presse-nrw/zahnschienenanbieter-verbraucherzentrale-nrw-vor-gericht-erfolgreich-73061